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Garantie

Garantiebestimmungen für Hardware

Tonitrus GmbH

Wir bieten unseren Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten eine Garantie für unsere Hardware zu den folgenden Garantiebedingungen an.

Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von uns. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten unabhängig von dieser Garantie und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Hinweise zum Garantiegeber finden sich im Impressum.

 

1. Inhalt der Garantieleistung

1.1. Das Garantieversprechen gilt für gebrauchte sowie generalüberholte und neue Hardware.

1.2. Garantieauslösender Umstand ist ein Defekt der Hardware in Bezug auf verwendete mechanische und elektronische Bauteile. Die auf der Hardware installierte und/oder nutzbare Software ist von den Garantieleistungen ausgeschlossen.

1.3. Während der Garantiezeit übernehmen wir im Garantiefall nach eigener Wahl entweder die Gutschrift des fehlerhaften Produkts, den Austausch des fehlerhaften Produktes auf unsere Kosten oder die kostenfreie Reparatur. Die Reparaturen und/oder der Austausch von fehlerhaften Teilen im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauschteilen erfolgen.

1.4. Im Garantiefall übernehmen wir die vollständigen Versandkosten, soweit der Kunde seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union hat oder eine Versandadresse innerhalb der Europäischen Union benennt. Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union haben die Versand- und Transportkosten vollständig selbst zu tragen. Soweit Kunden für den Transport eine Versicherung wünschen, die über die über unsere gesetzlichen Pflichten hinausgeht, hat der Kunde die hieraus resultierenden Kosten selbst zu tragen.

 

2. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen

2.1. Die Garantie gilt ausschließlich für bei uns erworbene Hardware.

2.2. Die Garantie richtet sich sowohl an Verbraucher gem. § 13 BGB als auch an Unternehmer gem. § 14 BGB. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft, d.h. insbesondere den Kauf und die Verwendung der Hardware, zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist, wer die Leistungen im Rahmen seiner selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellt und verwendet.

2.3. Die Garantie muss innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Garantiefalls bei uns schriftlich (per Brief) oder in Textform (bspw. per E-Mail) angezeigt werden. Die spätere Geltendmachung eines Garantieanspruches ist nicht möglich. Die Rügeobliegenheit gegenüber Kaufleuten gem. § 377 ff. HGB bleibt hiervon unberührt.

2.4. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nur unter Vorlage dieser Garantiebedingungen sowie des Kaufbeleges möglich. Fehlt es an einem dieser beiden Dokumente sind wir berechtigt, jegliche Garantieleistungen abzulehnen.

 

3. Geltungsbereich der Garantie

Die Garantie gilt weltweit.

 

4. Dauer der Garantie

4.1. Die Garantiedauer beträgt 3 Jahre für gebrauchte und/oder reparierte/generalüberholte sowie für neue Hardware. Für gebrauchte und/oder reparierte/generalüberholte sowie für neue Laptops und Laptopzubehör beträgt die Garantiedauer 1 Jahr. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, abhängig vom Produkt und gegen Aufpreis eine Garantieerweiterung zu erwerben bis hin zur lebenslangen Garantie.

4.2. Der Garantiezeitraum beginnt ab Rechnungsdatum. Die Garantiedauer wird durch die Geltendmachung eines Garantieanspruches nicht verlängert und nicht erneuert.

 

5. Ausgeschlossen sind Garantieleistungen insbesondere bei

Die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in den nachfolgend bezeichneten Fällen ausgeschlossen, soweit diese für den Eintritt des Defektes kausal geworden sind.

5.1. Unsachgemäßer Lagerung oder Nutzung. Dies umfasst insbesondere das Lagern oder Nutzen in Räumlichkeiten deren Luftfeuchtigkeit oder Temperatur außerhalb der ursprünglichen Herstellerspezifikation liegt. Sollte die Hardware auf eine Lagerung und/oder Nutzung in Räumen mit einer höheren Luftfeuchtigkeit bzw. eines unangemessenen Temperaturbereiches hinweisen, ist der Kunde verpflichtet, die Einhaltung der vorgegebenen Werte darzulegen.

5.2. Nichtbeachtung der in der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisung vorgeschriebenen Anleitungen oder Hinweise.

5.3. Gewöhnlichem Verschleiß. Dies umfasst dabei insbesondere Benutzungsspuren Teile die einem gebrauchsbedingten oder natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. Mechanikteile oder Batterien..

5.4. Chemischen, physikalischen oder anderen äußeren Einwirkungen (z.B. Gewalteinwirkung, usw.).

5.5. Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder Naturerscheinungen (z.B. Hochwasser, Frost, usw.) entstehen.

5.6. Schäden, die durch direkte Sonnen- oder Wärmestrahlung durch Heizungen entstehen.

5.7. Schließlich sind Leistungen im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen, soweit Service- und Reparaturleistungen an der Hardware nicht durch uns oder von einem im Einzelfall autorisierten Dienstleister vorgenommen worden sind. Es steht dem Kunden frei uns einen Dienstleister für Wartungsarbeiten vorzuschlagen.

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